Kroneneinkürzung

Schnittmaßnahmen im Grob- und Starkastbereich.

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Die gesamte Krone ist in ihrer Höhe und/oder ihrer seitlichen Ausdehnung entsprechend den Erfordernissen der Verkehrssicherheit und/oder des Baumumfeldes einzukürzen.

Die verbleibende Krone soll einen möglichst arttypischen Habitus behalten bzw. wieder entwickeln können.

Kroneneinkürzungen sind keine ZTV gerechten Maßnahmen.